Deutsch-Schweizer Steuerabkommen:

Schwarz-Gelb verschont Steuerhinterzieher

Das Steuerabkommen, das die schwarz-gelbe Bundesregierung mit der Schweiz
abgeschlossen hat, stößt alle ehrlichen Steuerzahler vor den Kopf. Steuerbetrüger, die
jahrzehntelang ihr Geld vor dem deutsche Fiskus in der „sicheren“ Schweiz gebunkert
haben, kommen mit einem Ablasshandel davon. SPD und Grüne haben deshalb angekün -
digt, das Abkommen im Bundesrat scheitern zu lassen.
Keiner kennt die genaue Zahl: Aber Experten gehen davon aus, dass deutsche Steuerhinter -
zieher zwischen 130 und 200 Milliarden Euro Schwarzgeld auf Schweizer Bankkonten geparkt
haben. Schweizer Banken haben diesen Steuerbetrug jahrzehntelang aktiv unterstützt, indem
sie Hilfe geleistet haben, die Gelder ihrer Kunden am deutschen Fiskus vorbeizuschummeln
und das „Schweizer Bankgeheimnis“ jede Aufklärung verhinderte.

Den letzten ernsthaften Anlauf für mehr Steuerehrlichkeit in der Schweiz hatte 2008 der
damalige SPD-Finanzminister Peer Steinbrück unternommen, indem er verlangte, die Schweiz
auf eine „schwarze Liste“ von Steuerparadiesen zu setzen, wenn sie nicht endlich schärfer
gegen Steuerbetrug vorgehen würde. Das „Steuerabkommen“, das die schwarz-gelbe
Bundesregierung jetzt in aller Schnelle mit der Schweiz ausgehandelt hat, verstößt dagegen
in eklatanter Weise gegen alle Prinzipien der Steuerehrlichkeit und Steuergerechtigkeit.

  • Steuerhinterzieher, die vor der Unterzeichnung des Abkommens eine Steuerstraftat oder eine Steuerordnungswidrigkeit begangen haben, bleiben straffreiauch wenn die hinterzogenen Gelder aus Raub, Erpressung, Menschenhandel, illegalen Waffengeschäften oder ähnlichen Verbrechen stammen. Auf die illegalen „Altgelder“ müssen die Betroffenen lediglich zwischen 19 und 34 Prozent Steuern nachzahlenmehr nicht.
  • Straffreiheit gilt auch für alle Schweizer Bankangestellten, die ihren Kunden aktiv bei der Steuerhinterziehung geholfen haben.
  • Der deutsche Fiskus darf künftig keine Steuer-CDs mit Daten deutscher Steuerhinterziehen mehr auswerten. Mit Hilfe solcher zugespielter CDs konnten bislang Steuerschulden in Höhe mehrerer Hundert Millionen Euro nachträglich geltend gemacht werden.
  • Es gibt weiterhin keine Meldepflicht für Schweizer Banken, wenn sie deutsche Vermögen von der Schweiz in Steuerparadiese außerhalb der EU transferieren.
  • Deutsche Steuerbehörden dürfen weiterhin nur stichprobenartig Auskünfte über verdächtige Anleger einholen, einen automatischen Datenaustausch soll es weiterhin nicht geben.

Die zwei Milliarden Franken, die die Schweiz im Gegenzug zahlen will, sind ein Ablasshandel.
Steuerhinterziehung ist eine Straftat und muss bestraft werden.