Marlene Rupprecht als einzige MdB an beiden Runden Tischen
Als Vertreterin der SPD-Bundestagsfraktion wurde die Fürther Parlamentarierin Marlene Rupprecht an den Runden Tisch berufen, der sich seit letzter Woche mit sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen beschäftigt.
Damit ist die Kinder- und Jugendhilfeexpertin das einzige Mitglied des Deutschen Bundestags, das sowohl am „Runden Tisch Heimerziehung“ als auch in dem aktuellen Gremium zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs vertreten ist.
Runder Tisch Heimerziehung muss bleiben: „Keine Opfer zweiter Klasse“
Von den Forderungen der früheren Heimkinder, „ihren“ Runden Tisch mit dem neu gegründeten zusammen zu legen, hält Marlene Rupprecht, nichts, weil die juristische Situation in den Kinderheimen mit der Lage in den Internaten nicht vergleichbar sei: „Der Runde Tisch Heimerziehung hat außerdem konkrete Arbeitsaufträge durch den Bundestag erhalten, die es abzuarbeiten gilt.“ Dabei stünden nicht nur die auch bei dem sexuellen Übergriffen zu diskutierenden Entschädigungsfragen, sondern auch rentenrechtliche Probleme, die beispielsweise durch das unentgeltliche Arbeiten der ehemaligen Heimkinder entstanden sind.
Gerade angesichts der Tatsache, dass die früheren Heimkinder lange darum kämpfen mussten, dass ihre grausamen Erlebnisse überhaupt wahrgenommen worden sind, während sich um den sexuellen Missbrauch gleich drei Ministerinnen kümmerten, wirbt Marlene Rupprecht darum, beide Problematiken gleich erst zu nehmen: „Wir müssen an beiden Runden Tischen darauf achten, dass es keine Opfer erster und zweiter Klasse gibt.“
Rechtliche Regeln existieren schon: „Nicht übers Ziel hinausschießen“
In der aktuellen Diskussion um den schutz vor sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen empfiehlt die Kinder- und Jugendrechtsexpertin „nicht übers Ziel hinauszuschießen“ und rät zum Blick ins Gesetzbuch. So seien „erweitete Führungszeugnisse“ für alle Personen, die beruflich oder ehrenamtlich an der Betreuung und/oder Erziehung von Kindern mitwirken, schon durch eine 2009 von der Großen Koalition initiierte und am 1. Mai in Kraft tretende Änderung des Bundeszentralregistergesetz möglich.
Bereits seit 2005 verlangt §72a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) von allen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe sicherzustellen, dass keine Personen beschäftigt oder vermittelt werden, die rechtskräftig wegen einer einschlägigen Straftat verurteilt worden sind, so die SPD-Abgeordnete: „Genau deshalb sollen sich diese Einrichtungen ein Führungszeugnis vorlegen lassen.“ Auch das Bundesbildungsgesetz sieht einen entsprechenden Nachweis vor, dass Ausbilder/-innen unbescholten sind. Ob auch Lehrkräfte dieser Überprüfung unterworfen werden, haben Marlene Rupprecht zufolge alleine die Bundesländer in der Hand, die über das Schulwesen wachen.
Ebenso nötig wie regelmäßige Prüfungen im Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsbereich seien gute und stabil finanzierte Beratungsstellen, die mit niederschwelligen Angeboten das Tabu brechen und die Signale von Kindern und Jugendlichen verstehen: „Die betroffenen Kinder und Jugendlichen müssen im Mittelpunkt aller Hilfsangebote stehen. Deshalb sollte es nur spezifische Anzeigepflichten geben, aber keine für Beratungsstellen, da dies sogar noch zu einer Retraumatisierung der Opfer führen kann,“ so Marlene Rupprecht in Übereinstimmung mit mehreren Opferschutzverbänden.
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